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Umfrage: Probleme mit PN Messgeräten – 09.08.2023

Immer wieder wird von Problemen mit PN Messgeräten berichtet. Um dem auf den Grund zu gehen, wurde eine Umfrage gestartet. Mit dieser Erhebung ist es möglich eine klare Aussage zu treffen, ob, und vor allem welche, Geräte nicht funktionieren.

Hier geht’s zur Umfrage:

Partikelanzahlmessung wird eingeführt – 01.07.2023

Die Partikelanzahlmessung wurde zum 01.07.2023 eingeführt. Ab jetzt gilt: Wer Euro 6/VI Fahrzeuge prüfen möchte, muss ein Partikelanzahlmessgerät mit Leitfaden 6 benutzen. Wer kein Gerät hat wird in der Anerkennung auf Euro 5/V Diesel Fahrzeuge begrenzt. Die Abgasuntersuchung für Fremdzündungsfahrzeuge ist davon nicht betroffen.

Partikelanzahlmessung wird verschoben – 17.10.2022

Die Einführung der PN-Messung soll vor dem Hintergrund der weltweit angespannten Bauteilversorgung zunächst ohne konkrete Festlegung eines Einführungstermins über eine Verkehrsblattverlautbarung ausgesetzt werden. Nach wie vor ist nur ein Partikelanzahlmessgerät von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt typengenehmigt.

Somit bleibt es ab dem 01.01.2023 bei einer Trübungsmessung für Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 / Euro VI.

Ein neuer Einführungstermin wird durch eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr bestimmt. Dieser all aller Voraussicht spätestens Mitte nächsten Jahres sein. Wir empfehlen Ihnen sich über die Marktlage der Geräte zu informieren und zu bedenken, dass nicht zwangsläufig die Geräte gekauft werden müssen, welche bereits in Ihren Betrieben verwendet werden. Auch eine „Stand-Alone“ Lösung ist bei der neuen Messtechnik denkbar. Das kann in der Anschaffung mehrere tausend Euro sparen. Schauen Sie in der Übersicht welche Geräte zur Typengenehmigung anstehen.

Übersicht der zur Typengenehmigung anstehenden Geräte

Welches Gerät ist schon zugelassen?


Akkreditierung wird final umgesetzt – 01.07.2022

Mit Stichtag zum 01.07.2022 wird die lang besprochene Akkreditierung nun final umgesetzt.

Für die AU/SP/GAP/AUK Betriebe bringt das noch mal einiges an Änderungen mit sich.

So ist sicherzustellen, dass in allen anerkannten Werkstätten, die alle Voraussetzungen des QMS und die jeweilige Anerkennung mit dem Status „i. O.“ in der Zentralen Datenbank erfüllen, spätestens am 01.07.2022 das Zusatzblatt mit DAkkS-Symbol über AÜK Plus ausgedruckt werden kann. Das Zusatzblatt wird benötigt um der vor Ort prüfenden Überwachungsorganisation nachzuweisen, dass die Prüfungen unter akkreditierten Bedingungen durchgeführt wurden.

Dies geschieht mittels eines Updates des Programms AÜK-Plus. Die Verteilung des Updates ist seit 13.06.2022 in Bearbeitung und wird ein paar Tage in Anspruch nehmen. Wichtig ist, dass AÜK-Plus einen Abgleich erhält, da sonst das Update nicht empfangen werden kann.

Im Downloadbereich unserer Internetseite finden Sie alle notwendigen Informationen die für die Umsetzung relevant sind. Mit der „TAK-Information“ wird erläutert, wie der Ausdruck des Zusatzblattes automatisiert werden kann.

Weiterhin finden Sie eine Gemeinsame Information der Überwachungsorganisationen und des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe für anerkannte AU- und GAP –Werkstätten welche auch alle Prüfingenieure erhalten, in der erläutert wird, wie Prüfingenieure mit den beigestellten Prüfungen umzugehen haben.

cxc